RS Vwgh 2002/3/21 2001/16/0555

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Veröffentlicht am 21.03.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §23 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/16/0556

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/15/0125 E 5. März 1990 RS 9

Stammrechtssatz

Die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes ist gem § 23 Abs 4 BAO für die Abgabenerhebung insoweit und solange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160555.X06

Im RIS seit

06.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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