RS Vwgh 2002/4/24 96/13/0191

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Veröffentlicht am 24.04.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs2;
LiebhabereiV;

Rechtssatz

Nicht die Laufzeit eines zur Fremdfinanzierung aufgenommenen Darlehens ist unmittelbar ausschlaggebend für die Liebhabereibeurteilung, sondern der Zeitraum, innerhalb dessen ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die (eben nicht nur die Zinsen für die Fremdfinanzierung umfassenden) Werbungskosten erzielbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996130191.X04

Im RIS seit

13.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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