Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Rechtssatz
Nicht die Laufzeit eines zur Fremdfinanzierung aufgenommenen Darlehens ist unmittelbar ausschlaggebend für die Liebhabereibeurteilung, sondern der Zeitraum, innerhalb dessen ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die (eben nicht nur die Zinsen für die Fremdfinanzierung umfassenden) Werbungskosten erzielbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996130191.X04Im RIS seit
13.08.2002