RS Vwgh 2002/6/10 98/17/0301

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Veröffentlicht am 10.06.2002
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L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol
96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus

Norm

ASFINAGG 1982 Art2 §12 Abs3 idF 1997/I/113;
TourismusG Tir 1991 §30;
TourismusG Tir 1991 §50;

Rechtssatz

12 Abs. 3 ASFINAG-Gesetz steht der Belastung des von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft durch die Einhebung von Mauten, Benützungsgebühren oder Abgaben für die Benützung von Bundesstraßen erzielten Umsatzes mit Beiträgen nach dem Tiroler Tourismusgesetz nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998170301.X09

Im RIS seit

22.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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