RS Vwgh 2002/6/27 2001/07/0164

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Veröffentlicht am 27.06.2002
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §1 Abs1;
AVG §54;
FlVfLG Tir 1996 §42 Abs3 litb;
FlVfLG Tir 1996 §43 Abs5;

Rechtssatz

Weder das AVG noch das AgrVG und auch nicht das Tir FlVfLG 1996 sehen vor, dass in einem Verfahren über eine Sonderteilung zwingend ein Ortsaugenschein in Anwesenheit aller Mitglieder des Landesagrarsenates durchzuführen ist. Die Unterlassung eines derartigen Ortsaugenscheines stellt daher keinen Verfahrensmangel dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070164.X03

Im RIS seit

07.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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