RS Vwgh 2002/7/2 99/14/0284

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.2002
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §237 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Die Frage der Beurteilung der Abgabeneinhebung als unbillig ist keine Ermessensentscheidung. Erst nach der Feststellung, dass die Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles unbillig ist, hat die Behörde Ermessen zu üben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140284.X06

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten