RS Vwgh 2002/8/27 99/10/0168

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §1 Abs1 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Es besteht kein Zweifel, dass es sich bei Inkontinenz um eine den Begriff "krankhafte Beschwerden" im Sinne des § 1 Abs. 1 Z. 1 AMG verwirklichende Störung der Körperfunktionen handelt (vgl hiezu allgemein das hg Erkenntnis vom 27. August 2002, Zl 99/10/0134, sowie zu Bezeichnungen, die auf Funktionsstörungen der Blase hinweisen, das hg Erkenntnis vom 22. März 1999, Zl 98/10/0130).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Inkontinenz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999100168.X07

Im RIS seit

14.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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