RS Vwgh 2002/8/27 98/14/0194

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §27 Abs2 Z3;
KStG 1988 §8 Abs2;

Rechtssatz

Überhöhte Nutzungsentgelte finden ihren außersteuerlichen Grund vielfach in der Vorteilszuwendung (als verdeckte Ausschüttung) an die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140194.X05

Im RIS seit

05.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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