RS VwGH Erkenntnis 2002/08/27 99/10/0168

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.2002
beobachten
merken
Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der "subjektiven Zweckbestimmung" stellt das Gesetz (§ 1 Abs. 1 AMG) auf die Verkehrsauffassung ab; es ist der Gesamteindruck der Mitteilung maßgeblich (vgl die hg Erkenntnisse vom 15. November 1999, Zl 96/10/0219, und vom 23. Oktober 1995, Zl 93/10/0235).

Im RIS seit
14.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten