RS Vwgh 2002/9/24 2000/16/0737

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Veröffentlicht am 24.09.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §35 Abs2;

Rechtssatz

Eine allfällige Nachsicht ist für die Höhe der eingetretenen Abgabenverkürzung ohne Belang. Die Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer mit dem gesetzmäßig festzusetzenden und zu entrichteten Betrag als Vorsteuer abziehen zu können, spielt keine Rolle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000160737.X02

Im RIS seit

09.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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