RS Vwgh 2002/9/25 2001/12/0131

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht Bundesbudget
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §50a idF 1999/I/010;
BFG 2001 Anl Teil1 Pkt5 litj;
BFG 2002 Anl Teil1 Pkt5 litj;

Rechtssatz

Dass der Gesetzgeber von der Auffassung ausging, wonach auch eingeteilte Beamte der Verwendungsgruppe E2b grundsätzlich in den Genuss einer Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit nach § 50a BDG 1979 kommen können, zeigt ohne jeden Zweifel die in Punkt 5 lit. j des Allgemeinen Teiles der Stellenpläne 2001 und 2002 enthaltene Bezugnahme auf die Verwendungsgruppe E2b, wo gerade auch für diesen Fall Vorsorge getroffen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001120131.X05

Im RIS seit

13.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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