RS Vwgh 2002/9/30 2001/10/0241

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Veröffentlicht am 30.09.2002
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

NWKV 1995 §5 Abs3 Z6;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/10/0242 2001/10/0243 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/10/0036 E 30. September 2002

Rechtssatz

Aus § 5 Abs 3 Z 6 NWKV, wonach die Kennzeichnung auch die in der Anlage angeführten und gemäß den dort angegebenen Werten in signifikanten Mengen vorhandenen Vitamine oder Mineralstoffe umfassen kann, ergibt sich, dass der Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen, die in einem Lebensmittel in nicht signifikanten Mengen vorhanden sind, gar nicht gekennzeichnet werden dürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001100241.X01

Im RIS seit

23.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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