RS Vwgh 2002/10/17 2002/17/0238

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Veröffentlicht am 17.10.2002
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a Abs1;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Gegen die in § 212a Abs. 1 BAO umschriebene Voraussetzung des Resultierens einer Nachforderung aus dem mit Berufung angefochtenen Abgabenbescheid sind beim Verwaltungsgerichtshof - ebenso wenig wie bereits beim Verfassungsgerichtshof - Bedenken vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes entstanden. Es erweist sich nicht nur als sachlich gerechtfertigt, sondern auch als unmittelbar evident, dass die Einhebung einer Abgabe nur dann ausgesetzt werden kann, wenn Einhebungsschritte in Betracht kommen. Dies ist aber bei einer bereits entrichteten Abgabe nicht der Fall.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002170238.X02

Im RIS seit

27.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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