RS Vwgh 2002/10/23 2001/12/0156

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2002
beobachten
merken

Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §2 Abs3;
RGV 1955 §2 Abs4;

Rechtssatz

Der Begriff "Dienststelle" in der RGV ist im Gegensatz zu seinem Verständnis in sonstigen Bereichen des Dienstrechtes nicht organisatorisch, sondern mit örtlichem Bezug zu sehen. So hat der VwGH ausgesprochen, dass als "Dienststelle" im Sinn der RGV nur die Räume eines Amtsgebäudes angesehen werden können (Hinweis Germ-Zach, Die Reisegebührenvorschrift, Anm. 8 zu § 2, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des VwGH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001120156.X01

Im RIS seit

30.01.2003

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten