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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §2 Abs3;Rechtssatz
Der Begriff "Dienststelle" in der RGV ist im Gegensatz zu seinem Verständnis in sonstigen Bereichen des Dienstrechtes nicht organisatorisch, sondern mit örtlichem Bezug zu sehen. So hat der VwGH ausgesprochen, dass als "Dienststelle" im Sinn der RGV nur die Räume eines Amtsgebäudes angesehen werden können (Hinweis Germ-Zach, Die Reisegebührenvorschrift, Anm. 8 zu § 2, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des VwGH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120156.X01Im RIS seit
30.01.2003Zuletzt aktualisiert am
22.04.2014