RS Vwgh 2002/11/6 2002/02/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.2002
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
95/02 Maßrecht Eichrecht

Norm

MEG 1950 §39 Abs2 impl;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/02/0092 E 28. Mai 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Die Vornahme eines Abzuges vom festgestellten Atemalkoholgehalt im Ausmaß von Fehlergrenzen (§ 39 Abs 2 Z 2 und 3 Maß- und Eichgesetz) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr kommt es auf die vom Gerät gemessenen und angezeigten Werte an.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt Amtsarzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002020125.X02

Im RIS seit

17.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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