RS Vwgh 2002/11/20 2001/17/0180

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2002
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §27 Abs3 Z1 litd;
BWG 1993 §30 Abs1;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass der Gesetzgeber des BWG den in § 27 Abs. 3 Z 1 lit. d legcit verwendeten Begriff der Kreditinstitutsgruppe in jenem Sinn verstanden haben wollte, wie ihn § 30 Abs. 1 BWG definiert. Dass § 30 Abs. 1 BWG eine solche Definition bezweckt, erhellt auch aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu dieser Gesetzesbestimmung (94 BlgNR 20. GP, 35 f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001170180.X04

Im RIS seit

01.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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