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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
BWG 1993 §27 Abs3 Z1 litd;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass der Gesetzgeber des BWG den in § 27 Abs. 3 Z 1 lit. d legcit verwendeten Begriff der Kreditinstitutsgruppe in jenem Sinn verstanden haben wollte, wie ihn § 30 Abs. 1 BWG definiert. Dass § 30 Abs. 1 BWG eine solche Definition bezweckt, erhellt auch aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu dieser Gesetzesbestimmung (94 BlgNR 20. GP, 35 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001170180.X04Im RIS seit
01.04.2003Zuletzt aktualisiert am
12.05.2014