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E1ENorm
11997E012 EG Art12;Rechtssatz
Die im Regelungssystem des § 27 Abs. 3 Z 1 lit. d in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BWG umschriebene Voraussetzung, wonach das übergeordnete Institut der Kreditinstitutsgruppe seinen Sitz im Inland haben müsse, um zu einer Nullgewichtung zu gelangen, verstößt gegen Art. 12 und Art. 56 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 3 EG (mit ausführlichen Erläuterungen im Erkenntnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001170180.X05Im RIS seit
01.04.2003Zuletzt aktualisiert am
12.05.2014