RS Vwgh 2003/1/23 2002/16/0163

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Veröffentlicht am 23.01.2003
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §20 Abs4 Z3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/16/0164 2002/16/0165 2002/16/0166

Rechtssatz

Sämtliche Beispiele im § 20 Abs 4 Z 3 ErbStG und deren Reihung lassen erkennen, dass der Gesetzgeber darunter jene Kosten subsumiert wissen will, die der tatsächlichen und rechtlichen Feststellung der Person des Erben sowie der hinterlassenen Vermögenswerte dienen, und ferner jene Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den Erben in den Besitz der ihm letztwillig zugedachten oder kraft Gesetzes von Todes wegen zufallenden Vermögensgegenstände zu setzen (Hinweis E 18. September 1978, 26/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160163.X01

Im RIS seit

01.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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