RS Vwgh 2003/3/19 2002/16/0280

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

23/04 Exekutionsordnung
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

EO §68;
GEG §7;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/16/0038

Rechtssatz

Im Verfahren zur Einbringung von Vollzugs- und Wegegebühren besteht kein Raum dafür, allfällig unterlaufene Verfahrensfehler des Exekutionsvollzuges geltend zu machen (vgl. dazu z.B. die in anderen Zusammenhängen ergangenen, bei Tschugguel/Pötscher, MGA Gerichtsgebühren7 unter E 55, 57, 60 und 65 zu § 7 GEG referierten hg. Erkenntnisse).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160280.X02

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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