RS Vwgh 2003/3/20 2001/07/0098

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Veröffentlicht am 20.03.2003
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs2 litc;
WRG 1959 §99 Abs1 litc;

Rechtssatz

Zur Bewilligung einer Nassbaggerung gemäß § 99 Abs 1 lit c WRG 1959 war der Landeshauptmann - und nicht die Bezirksverwaltungsbehörde - dann zuständig, wenn die Gewässereinwirkungen im Rahmen eines Unternehmens erfolgten, das über den Rahmen eines kleingewerblichen Betriebes hinausging.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001070098.X02

Im RIS seit

11.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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