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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §27 Abs1 idF 2002/I/059;Rechtssatz
Für die Stellung eines durch die Bannlegung "Begünstigten" kommt es nicht darauf an, ob das Gefahrenpotenzial über die gesamte Länge der Waldgrundgrenze das gleiche Ausmaß besitzt. Entscheidend ist vielmehr, ob eine konkrete Gefahr für die Liegenschaften des Begünstigten anzunehmen ist. Dass einzelne dieser zum Siedlungsgebiet gehörenden Grundstücke nicht verbaut sind, sondern sich als Wiesenflächen darstellen, besagt nicht schon, dass die Annahme des Vorliegens einer konkreten Gefahr für im § 27 Abs 1 ForstG 1975 genannte Schutzobjekte deshalb unzutreffend wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001100123.X05Im RIS seit
29.07.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008