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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BLVG 1965 §9 Abs2 idF 1994/016;Rechtssatz
Das BLVG will, wenn es bei den Einrichtungen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik den Begriff "Klasse" verwendet, nur die Klasse im Sinne des § 9 SchUG und nicht auch eine Übungsgruppe des Übungskindergartens oder Übungshortes verstanden wissen. Ein anderes Verständnis des Begriffes der "Klasse" ist zudem weder aus § 9 Abs. 2 letzter Satz BLVG noch aus der Schulleiter-Zulagenverordnung 1966 zu gewinnen.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002120317.X05Im RIS seit
13.08.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008