RS Vwgh 2003/6/16 2002/12/0317

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Veröffentlicht am 16.06.2003
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz
64/02 Bundeslehrer
70/06 Schulunterricht

Norm

BLVG 1965 §9 Abs2 idF 1994/016;
GehG 1956 §59c Abs1 idF 2000/I/142;
SchUG 1986 §9 Abs1 idF 1996/767;
SchulleiterzulagenV;
VwRallg;

Rechtssatz

Das BLVG will, wenn es bei den Einrichtungen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik den Begriff "Klasse" verwendet, nur die Klasse im Sinne des § 9 SchUG und nicht auch eine Übungsgruppe des Übungskindergartens oder Übungshortes verstanden wissen. Ein anderes Verständnis des Begriffes der "Klasse" ist zudem weder aus § 9 Abs. 2 letzter Satz BLVG noch aus der Schulleiter-Zulagenverordnung 1966 zu gewinnen.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120317.X05

Im RIS seit

13.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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