RS Vwgh 2003/9/16 99/14/0324

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Veröffentlicht am 16.09.2003
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §4 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs2;

Rechtssatz

Entgelt ist jener Wert, der in einer Zweckbindung zur Erlangung der Lieferung oder Leistung steht. Die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung ist nicht erforderlich. Besteuert wird die tatsächliche Gegenleistung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140324.X04

Im RIS seit

28.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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