RS Vwgh 2003/9/16 2000/14/0175

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §32 Z1;
EStG 1988 §37 Abs2 Z2;
EStG 1988 §67 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/14/0176 2000/14/0177

Rechtssatz

Entschädigungen sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung (Hinweis E 22. Jänner 1992, 91/13/0139). Demgegenüber wird eine Abfertigung anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses gewährt, wobei sich die Höhe der Abfertigung nach der Dauer des Dienstverhältnisses richtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140175.X03

Im RIS seit

09.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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