RS Vwgh 2003/9/18 2000/15/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.2003
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §2;
UStG 1972 §3 Abs2;

Rechtssatz

Unternehmer iSd § 2 UStG 1972 ist, wer nach außen auftritt und am Markt Leistungen erbringt. Tritt der Treuhänder im Außenverhältnis als Leistungserbringer in Erscheinung, so sind ihm in umsatzsteuerlicher Hinsicht die Leistungen zuzurechnen, auch wenn er für Rechnung des Treugebers tätig wird (Hinweis E 18. Dezember 1996, 95/15/0149).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000150034.X02

Im RIS seit

23.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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