RS Vwgh 2003/9/24 97/13/0244

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2003
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/13/0148 E 27. März 2002 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Das Vorliegen der in der Rechnung beschriebenen Leistung ist materielle Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer. Auf eine in diesem Zusammenhang bestehende Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers kommt es nicht an (Hinweis E 22.6.2001, 98/13/0043).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130244.X01

Im RIS seit

27.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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