RS Vwgh 2003/11/5 2000/08/0134

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Veröffentlicht am 05.11.2003
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
69/03 Soziale Sicherheit

Norm

ASVG §3 Abs2 litd;
SozVersAbk USA 1991 Art7 Abs1 idF 1996/779;

Rechtssatz

Nach dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der sozialen Sicherheit vom 13. Juli 1990, BGBl. Nr. 511/1991, gelten für einen Dienstnehmer, der im Entsendestaat (hier Österreich) eine der Pflichtversicherung unterliegende Beschäftigung ausübt, die Regelungen über die Versicherungspflicht für die voraussichtlich fünf Jahre nicht übersteigende Entsendungsdauer weiter. Diese Voraussetzungen für die Annahme einer Entsendung sind die nämlichen, wie sie § 3 Abs. 2 lit. d ASVG vorsieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000080134.X04

Im RIS seit

09.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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