RS Vwgh 2003/11/19 2000/04/0175

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Veröffentlicht am 19.11.2003
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E15102000
E6J
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

31996L0061 IPPC-RL Art10;
31996L0061 IPPC-RL Art13;
31996L0061 IPPC-RL Art2 Z4;
31996L0061 IPPC-RL Art3;
31996L0061 IPPC-RL Art7;
31996L0061 IPPC-RL Art9;
61978CJ0222 ICAP / Beneventi VORAB;
61986CJ0080 Kolpinghuis Nijmegen VORAB;
61992CJ0431 Kommission / Deutschland;
AWG 1990 §29;
EURallg;

Rechtssatz

Selbst dann, wenn die von den beschwerdeführenden Parteien herangezogenen Bestimmungen der Art. 3, 7, 9, 10 und 13 der IPPC-Richtlinie die von ihnen angenommene Ausgestaltung hätten, dass nämlich diese inhaltlich unbedingt und hinreichend bestimmt sind, um im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (Hinweis etwa auf das Urteil vom 8.10.1987 in der Rechtssache 80/86, Slg. 1987, 3969, "Kolpinghuis Nijmegen", Rn. 7) unmittelbar wirksam zu sein, dass sich einzelne dem Staat gegenüber darauf berufen können, würde dies unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung der Rechte der beschwerdeführenden Parteien nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führen, wenn das Projekt einer dahingehenden (so genannten) "de facto-Prüfung" nicht unterzogen wurde (Hinweis E vom 6.7.2001, Zl. 99/03/0424, unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 11.8.1995 in der Rechtssache C-431/92, "Großkrotzenburg", Slg. 1995, I-2189, Rn. 42 ff).

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000040175.X04

Im RIS seit

05.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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