RS Vwgh 2003/11/27 2001/15/0075

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Veröffentlicht am 27.11.2003
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Index

66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

BPGG 1993 §1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/15/0210 E 25. April 2002 RS 3

Stammrechtssatz

Der Bezug von Pflegegeld stellt keinen Unterhaltsersatz durch die öffentliche Hand dar (Hinweis E 26. Februar 2002, 2001/11/0322). Dieses wird - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - auch bemittelten Personen gewährt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001150075.X03

Im RIS seit

20.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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