RS Vwgh 2004/2/18 2002/08/0096

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Veröffentlicht am 18.02.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §101;
ASVG §203;
ASVG §204;
AVG §37;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0002 E 21. April 1998 RS 3 (Hier: Verfahren bezüglich Erhöhung der Versehrtenrente)

Stammrechtssatz

Ist die Gewährung einer Versehrtenrente strittig, reicht die Feststellung nicht aus, daß der Irrtum iSd § 101 ASVG Unfallsfolgen betrifft, die bei Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen gewesen wären. Es muß vielmehr festgestellt werden, daß die zu Unrecht nicht berücksichtigten Unfallsfolgen den Anspruch auf Versehrtenrente begründet hätten (Hinweis OGH 2.12.1987, 9 Ob S 23/87).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002080096.X02

Im RIS seit

31.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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