RS Vwgh 2004/2/26 2000/15/0129

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Veröffentlicht am 26.02.2004
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Index

21/01 Handelsrecht
23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §124;
HGB §189;
HGB §6;
KO §1;
UStG 1994 §17 idF 1996/756;

Rechtssatz

Es steht dem Masseverwalter hinsichtlich der Sollbesteuerung kein Wahlrecht zu, weil für handels- und steuerrechtliche Zwecke zu beachten ist, dass der Gemeinschuldner durch die Konkurseröffnung die Kaufmannseigenschaft nicht verliert, sodass die Buchführungspflicht gemäß § 189 HGB bzw. § 124 BAO weiter besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000150129.X01

Im RIS seit

30.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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