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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §3 Abs2;Rechtssatz
§ 3 Abs. 2 VVG bezieht sich lediglich auf Exekutionstitel, die eine Verpflichtung zu einer Geldleistung enthalten, und nicht etwa auf Exekutionen zur Erzwingung anderer Leistungen und Unterlassungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004070014.X08Im RIS seit
17.03.2004Zuletzt aktualisiert am
22.04.2009