RS Vwgh 2004/5/27 2003/07/0100

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Veröffentlicht am 27.05.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
WRG 1959 §27 Abs4;
WRG 1959 §29 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/07/0104

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/07/0127 E 12. März 1991 RS 4

Stammrechtssatz

Die Verwirkung des Abwasserbeseitigungsrechtes in einer bisher wasserrechtlich bewilligten Form steht dem Neuerwerb eines solchen Rechtes im Zuge eines über ein neues Projekt abzuführenden Bewilligungsverfahrens nicht im Wege.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070100.X01

Im RIS seit

28.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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