RS Vwgh 2004/6/30 2002/04/0116

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Veröffentlicht am 30.06.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
16/02 Rundfunk
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
B-VG Art131 Abs2;
KOG 2001 §14 Abs2;
ORF-G 2001 §35 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Weder aus den Bestimmungen des ORF-G noch aus jenen des KOG kann abgeleitet werden, dass dem Österreichischen Rundfunk in einem Verfahren auf Grund einer Beschwerde gemäß § 35 Abs. 2 ORF-G eine über die Stellung als Formalpartei hinausgehende Rechtsstellung zukommt.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002040116.X02

Im RIS seit

19.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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