RS Vwgh 2004/10/20 2001/14/0128

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2004
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §6 Z2;
UStG 1972 §16 Abs1;
UStG 1972 §16 Abs3;

Rechtssatz

Es besteht keine verfahrensrechtliche Bindung dergestalt, dass eine im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung anerkannte Forderungsabschreibung unabhängig von deren Richtigkeit in gleicher Weise auf die Umsatzsteuerfestsetzung durchschlagen müsste.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140128.X03

Im RIS seit

22.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten