RS Vwgh 2004/10/20 2002/08/0266

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Veröffentlicht am 20.10.2004
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §137 Abs1;
ABGB §144;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §7 Abs3 Z1;
AlVG 1977 §9;

Rechtssatz

Im E 23.4.2003, 2002/08/0275 verneinte der VwGH das Vorliegen einer indirekten Diskriminierung iSd Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 79/7/EWG; er beurteilte aber die Vermittlung einer Arbeitslosen zu Beschäftigungen, die auch mit der Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistungen während der Abend- und Nachtstunden (sowie an Sonn- und Feiertagen) verbunden sind, im Hinblick auf die die Arbeitslose treffenden, die Verfügbarkeit insoweit einschränkenden, sie aber nicht ausschließenden gesetzlichen Obsorgepflichten für ein minderjähriges Kind als von vornherein unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002080266.X01

Im RIS seit

25.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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