RS Vwgh 2004/10/20 2000/14/0185

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Veröffentlicht am 20.10.2004
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1;
UStG 1972 §6 Z9a;
UStG 1994 §6 Abs1 Z9a;

Rechtssatz

Die Einräumung von Miteigentum an Grundstücken und die Übertragung eines Miteigentumsanteils an Grundstücken ist nach Ruppe (UStG2, § 6 Tz. 224) schon im Hinblick auf die grunderwerbsteuerliche Rechtslage als Umsatz eines Grundstücks anzusehen (und nicht etwa als sonstige Leistung in Gestalt einer Rechtseinräumung oder als Übertragung eines Gesellschaftsanteils (Hinweis VfGH 28. Juni 1996, B 1525/94).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140185.X05

Im RIS seit

18.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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