RS Vwgh 2004/10/20 2000/14/0185

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2004
beobachten
merken

Index

E3L E09301000
E6J
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs1;
61988CJ0320 Shipping Forwarding Enterprise Safe VORAB;
UStG 1972 §3 Abs1;
UStG 1994 §3 Abs1;

Rechtssatz

Gemäß Art. 5 Abs. 1 der 6. Richtlinie 77/388/EWG ist als Lieferung die Übertragung der Befähigung zu verstehen, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Es ist Sache des nationalen Gerichts, in jedem Einzelfall anhand des gegebenen Sachverhalts festzustellen, ob eine solche Übertragung vorliegt (EuGH vom 8. Februar 1990, Rs. 320/88).

Gerichtsentscheidung

EuGH 61988J0320 Shipping Forwarding Enterprise Safe VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140185.X03

Im RIS seit

18.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten