RS Vwgh 2004/11/16 2004/11/0203

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.2004
beobachten
merken

Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG-GV 1997 §8 Abs5;

Rechtssatz

Nach der Systematik des die Behinderung der sog. "funktionellen Einäugigkeit" regelnden § 8 Abs. 5 FSG-GV 1997 ist davon auszugehen, dass praktische Blindheit auf einem Auge unter bestimmten näher umschriebenen Voraussetzungen, allenfalls nach Durchführung einer Beobachtungsfahrt, zwar einer Erteilung einer Lenkberechtigung der Gruppe 1 für höchstens fünf Jahre nicht entgegensteht, eine Erteilung einer Lenkberechtigung der Gruppe 2 aber - jedenfalls - ausgeschlossen ist (Hinweis E 14. Dezember 1999, 99/11/0272). (Hier: Nichtdurchführung einer Beobachtungsfahrt mit dem auf einem Auge unstrittig praktisch blinden Bf; Erteilung der beantragten Lenkberechtigungen der Gruppe 2 an diesen Bf ist gemäß § 8 Abs. 5 FSG-GV 1997 unzulässig.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004110203.X03

Im RIS seit

10.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten