RS Vwgh 2004/11/23 2002/15/0167

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Veröffentlicht am 23.11.2004
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Index

61/01 Familienlastenausgleich
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §2 Abs2 litd;
FamLAG 1967 §2 Abs1 litc;

Rechtssatz

Auch wenn gemäß § 2 Abs 2 lit d BEinstG Personen, die infolge des Ausmaßes ihres Gebrechens zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (auch auf einem geschützten Arbeitsplatz o.ä.) nicht geeignet sind, nicht als begünstigte Behinderte iSd BEinstG gelten, kann aus der in der zitierten Gesetzesstelle geforderten Mindestleistungsfähigkeit (Hinweis E 23. März 1994, 93/09/0363) nicht unmittelbar auf die Selbsterhaltungsfähigkeit iSd § 2 Abs 1 lit c FLAG geschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002150167.X01

Im RIS seit

26.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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