RS Vwgh 2004/12/13 2002/17/0320

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.2004
beobachten
merken

Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ParkometerG Wr 1974 §1a Abs1;
VStG §31;

Rechtssatz

Die Einholung einer Lenkerauskunft ist dann nicht mehr zulässig, wenn sie infolge Verjährung des zugrundeliegenden Tatbestandes nicht mehr einer Strafverfolgung und ebenso wenig der Abgabeneinhebung dienen kann (Hinweis E 26. Jänner 1998, 97/17/0361).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002170320.X01

Im RIS seit

21.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten