Index
L66307 Alm Weide TirolNorm
AlmschutzG Tir 1987 §4 Abs1;Rechtssatz
Wenn sich die Behörde in einem Verfahren betreffend Bannlegung nach dem Forstgesetz 1975 der Auffassung der Amtssachverständigen und nicht dem von der Beschwerdeführerin beigebrachten Privatgutachten aus dem Jahre 1980 angeschlossen hat, wonach die Beibehaltung der Alpweidewirtschaft besser geeignet sei, Rutschungen hintanzuhalten, so ist dies nicht zu beanstanden, weil die Meinung des Privatgutachters zu dieser Frage der weit verbreiteten Lehrmeinung widersprochen hat.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100165.X02Im RIS seit
27.01.2005