RS Vwgh 2004/12/21 2004/04/0208

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Veröffentlicht am 21.12.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §36 Abs1 Z1 lita;
ORF-G 2001 §4;
VwRallg;

Rechtssatz

Das ORF-Gesetz vermittelt keinen Anspruch auf eine bestimmte Sendungsgestaltung bzw. auf die Übertragung einzelner Spiele. Vielmehr wird dem ORF durch § 4 ORF-Gesetz (bloß) eine Richtschnur gegeben; dass bestimmte Sendungsinhalte überhaupt oder in einem bestimmten Ausmaß angeboten werden müssten, ist daraus nicht abzuleiten (Hinweis E vom 21.4.2004, Zl. 2004/04/0009).

Hier: Der Beschwerdeführer macht als Verletzung des ORF-Gesetzes geltend, der ORF komme seinem Programmauftrag nicht hinreichend nach, weil er nicht im bisherigen Ausmaß über Fußballbewerbe berichte.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004040208.X02

Im RIS seit

31.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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