RS Vwgh 2005/1/20 2004/07/0169

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Veröffentlicht am 20.01.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §55 Abs2;

Rechtssatz

Der gegenüber dem Bf ergangene bloße Hinweis der belBeh auf die bis zur Entscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften unklare Rechtslage stellt noch keine förmliche Mitteilung nach § 55 Abs. 2 VwGG des Inhaltes dar, dass die säumige Behörde aus diesem Grund mit der Entscheidung zuwarten werde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070169.X03

Im RIS seit

06.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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