RS Vwgh 2005/1/28 2000/15/0085

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Veröffentlicht am 28.01.2005
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1;
UStG 1972 §11 Abs14;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Steuerschuld nach § 11 Abs. 14 UStG 1972 hat zur Voraussetzung, dass eine solche Rechnung erstellt wird, die formal die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 leg. cit. erfüllt. Der Zweck der Regelung des § 11 Abs. 14 UStG 1972 liegt darin, einem unberechtigten Vorsteuerabzug - eine Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - vorzubeugen. Dokumente, die nicht die formalen Voraussetzungen einer Rechnung haben, können schon aus diesem Grund nicht als Grundlage eines Vorsteuerabzuges dienen, weshalb ein Missbrauch nicht in Betracht kommt (Hinweis Ruppe, UStG2, § 11 Tz 147).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000150085.X01

Im RIS seit

11.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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