RS Vwgh 2005/2/2 AW 2005/18/0033

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Veröffentlicht am 02.02.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36;
FrG 1997 §39;
StGB §127;
StGB §128 Abs2;
StGB §130 Satz2 Fall1;
StGB §15;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes - Der Beschwerdeführer begründet seinen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung damit, dass er seit über fünf Jahren in Österreich lebe, auch seine Frau hier lebe und er berufstätig und hier sozial vollkommen integriert sei. Auch wenn man dem Beschwerdeführer eine der Dauer seines Aufenthaltes im Bundesgebiet seit März 2000 entsprechende Integration und ein persönliches Interesse an der Aufrechterhaltung seiner familiären Beziehung zu seiner Frau und seiner beruflichen Tätigkeit zubilligt, ist der mit dem Vollzug des Aufenthaltsverbotes für ihn verbundene Nachteil in Anbetracht der von ihm ausgehenden schweren Beeinträchtigung des großen öffentlichen Interesses an der Verhinderung der Eigentumskriminalität (Näheres im B) nicht unverhältnismäßig.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005180033.A01

Im RIS seit

23.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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