RS Vwgh 2005/3/30 2001/06/0015

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Veröffentlicht am 30.03.2005
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Index

L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §64 Abs1;
BauPolG Slbg 1997 §16 Abs3 idF 2004/065;
BauRallg;

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 16 Abs. 3 Slbg BauPolG 1997 ist auch erfüllt, wenn für die betroffene bauliche Anlage zwar eine Baubewilligung und eine Abstandnachsicht erteilt ist, diese aber (hier: durch die Erhebung einer Berufung mit aufschiebender Wirkung) nicht rechtswirksam sind.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001060015.X02

Im RIS seit

03.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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