RS Vwgh 2005/4/21 2001/15/0219

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Veröffentlicht am 21.04.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs1;
EStG 1988 §10a idF 1993/818;

Rechtssatz

Als Beginn der tatsächlichen Bauausführung ist die erstmalige Durchführung von Arbeiten an der Baustelle anzusehen (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, Tz 7 zu § 122 EStG 1972).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001150219.X01

Im RIS seit

08.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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