RS Vwgh 2005/4/21 2001/15/0188

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Veröffentlicht am 21.04.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;

Rechtssatz

Der Erlass betrieblicher Schulden führt, sofern dieser nicht auf einem Einlagevorgang beruht, zu einer gewinnerhöhenden Vermehrung des Betriebsvermögens (vgl § 4 Abs. 1 EStG 1988).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001150188.X01

Im RIS seit

08.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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