RS Vwgh 2005/4/27 2002/14/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §33;
EStG 1988 §34;
FamLAG 1967 §5 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/13/0160 E 2. Juni 2004 RS 3

Stammrechtssatz

Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, denen keine entsprechende Transferzahlung zukommt, kann die verfassungsrechtlich gebotene, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf Grund der Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern entsprechende einkommensteuerliche Entlastung im Besteuerungsverfahren herbeigeführt werden (Hinweis E 18. September 2003, 2000/15/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002140050.X03

Im RIS seit

01.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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