RS Vwgh 2005/5/2 2002/10/0177

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Veröffentlicht am 02.05.2005
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Index

L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
24/01 Strafgesetzbuch

Norm

ABGB §143 Abs1;
SHG Stmk 1998 §28 Z2;
StGB §198;

Rechtssatz

Die Feststellungen über in einem Zeitraum von etwa 16 Jahren beim Vater der Beschwerdeführerin "in relativ geringen Zeiträumen angefallenen kurzfristigen Unterhaltsrückstände, die im Wege von Lohnpfändungen eingebracht worden sind", könnten die Beurteilung der Verletzung der Unterhaltspflicht als "gröblich" insgesamt nicht tragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002100177.X05

Im RIS seit

30.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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